Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Leistungen
- Im Falle der Vermittlung des Verkaufs von Fremdsoftware führt die ISBE die Korrespondenz mit dem Verkäufer bzw. Hersteller der Software. Dann unterbreitet die ISBE im Namen des Verkäufers bzw. Herstellers an den Kunden ein Angebot, dass dieser direkt gegenüber der ISBE als Vertreterin des Herstellers bzw. Verkäufers annehmen kann.
- Im Falle des Verkaufs einer Standardsoftware durch die ISBE räumt die ISBE dem Kunden die vereinbarten Nutzungsrechte ein. Eine Anpassung bzw. Einbindung in die Softwareumgebung des Kunden ist nicht geschuldet.
- Ist die Entwicklung einer Software für den Kunden Vertragsgegenstand, so wird die Software auf Basis der vereinbarten Anforderungen entwickelt und der Kunde ist verpflichtet, der ISBE die hierfür notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
- Soweit vereinbart, wird die ISBE die Software in der Hard- und Softwareumgebung beim Kunden einbinden, testen und in Betrieb nehmen. Der Kunde informiert die ISBE insoweit vollständig und rechtzeitig über die von ihm verwendete Hard- und Software.
- Soweit vereinbart, schult die ISBE den Kunden bzw. dessen Mitarbeiter im oben benannten Umfang.
- Der Kunde stellt sicher, dass die für die Installation der Software und die für die Schulung an der Software erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig erbracht werden. Dies erfasst insbesondere die Zurverfügungstellung von Zugangsdaten und Räumen sowie der erforderlichen Infrastruktur und den Zugang zu den Arbeitsplätzen. Die Kosten für diese Mitwirkungshandlungen trägt der Kunde selbst.
- Termine, insbesondere die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung enthaltenen Installationstermine, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich von den Parteien schriftlich so vereinbart wurde. Der Kunde kann bei Verzug der ISBE nur dann vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung geltend machen, wenn er dies unter angemessener Fristsetzung zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung ausdrücklich angedroht hat.
- Die im Angebot genannten Entgelte umfassen nur die Installation des Softwareproduktes auf einem Rechner und die Schulung für bis zu 5 Schulungsteilnehmer im angegebenen Umfang. In diesen Entgelten sind Reisekosten und Spesen noch nicht enthalten. Diese sind zusätzlich entsprechend § 4 zu vergüten.
- Alle zusätzlichen Leistungen werden vom Kunden nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz von EUR 250,00 zuzüglich Umsatzsteuer je ISBE-Mitarbeiter vergütet. Werden Arbeiten auf Veranlassung des Kunden an Wochenenden (Samstag und Sonntag) oder gesetzlichen Feiertagen (Bundesland Baden-Württemberg) durchgeführt, erhöht sich der Stundensatz um 50 %.
§ 2 Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte
- Nach vollständiger Bezahlung der Entgelte für die Software und deren Installation erhält der Kunde an der Software ein nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich nicht beschränktes Nutzungsrecht. Im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und eventuell dazugehörigen Nebenleistungen bei der ISBE und deren Lizenznehmern.
- Der Kunde darf die Software nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der ISBE Dritten auf Zeit zu Erwerbszwecken überlassen (z.B. Vermietung, Leasing). Im Falle des Verkaufs der Software an einen Dritten, muss dies der ISBE angezeigt und der Käufer dazu verpflichtet werden, sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen einverstanden zu erklären. Der Kunde darf die Software Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die Vertragsbedingungen verletzen. Infolge der Weiterveräußerung und Weitergabe der Software an Dritte erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Kunden. Er hat nicht übergebene Kopien der Software unverzüglich zu vernichten.
- Die ISBE ist berechtigt, auf der Software oder Teilen von ihr aufbauende, weitere Softwaremodule selbst oder für Dritte zu entwickeln und zu vertreiben, auch wenn es sich hierbei um Mitbewerber des Kunden handeln sollte.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde lediglich das Recht, die Software als Einzelplatzversion zu nutzen. Beim Erwerb einer Mehrplatzlizenz gilt das Nutzungsrecht nur für die vereinbarte Anzahl von gleichzeitigen Zugriffen von der entsprechenden Anzahl verschiedener Rechner. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende zeitgleiche Nutzung der Software ist unzulässig. Der Einsatz der Software auf einem Server ist nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass eine zeitgleiche Nutzung von mehr als der vereinbarten Anzahl von Nutzern ausgeschlossen ist. Wechselt der Kunde die Hardware, muss er die Software auf der bisher verwendeten Hardware löschen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte Änderungen oder Eingriffe an der Software vorzunehmen, auch nicht, um mögliche Programmfehler zu beseitigen. Die Beseitigung von Programmfehlern darf der Kunde nur dann ausnahmsweise selbst oder durch Dritte durchführen, wenn die ISBE endgültig eine Fehlerbeseitigung abgelehnt hat. Für Fehler der Software, die auf nachträgliche Eingriffe des Kunden ganz oder teilweise zurückzuführen sind, haftet die ISBE nicht.
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf kostenlose Programmerweiterungen und Programmänderungen nach erfolgreicher Installation der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden.
- Dem Kunden ist es untersagt, nach dem Quellcode der Software zu suchen, diesen auszulesen, zu vervielfältigen oder zu verändern. Ebenso untersagt ist die Verletzung eines von der ISBE installierten Kopierschutzes.
- Soweit im Rahmen dieses Vertrages dem Kunden Fremdsoftware überlassen wird oder soweit Fremdsoftware in die vertraglich vereinbarte Software eingebunden ist, gelten zusätzlich die Nutzungs- und Lizenzbedingungen des Herstellers der Fremdsoftware. Auf Anfrage wird die ISBE diese dem Kunden zur Verfügung stellen.
- Die vertragsgemäße Nutzung der Software ist Bedingung für das vertragsgegenständliche Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht des Kunden erlischt automatisch und ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Kunde die in diesem Vertrag enthaltenen Nutzungsbedingungen verletzt. Der Kunde ist dann verpflichtet, die Software und sämtliche hiervon gefertigten Kopien unverzüglich an die ISBE herauszugeben oder zu vernichten. Die Vernichtung bzw. Löschung ist vom Kunden schriftlich zu bestätigen.
§ 3 Rechte des Kunden bei Mängeln
- Die Leistungen der ISBE sind mangelfrei, wenn sie der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen. Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem derzeitigen Stand der Technik es nicht möglich ist, eine vollkommen fehlerfreie Software zu entwickeln. Gewährleistungsansprüche bestehen deshalb nicht für übliche Softwarefehler, welche die Nutzbarkeit der Software nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die von der ISBE gelieferte Software unverzüglich auf Fehler und Funktionstüchtigkeit zu untersuchen und festgestellte Mängel unverzüglich der ISBE anzuzeigen. Die Software gilt als vertragsgemäß und genehmigt, soweit offensichtliche Mängel nicht binnen sieben Tagen nach Installation, verdeckte Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung schriftlich gegenüber der ISBE gerügt werden.
- Die ISBE hat das Recht, den gerügten Mangel zu überprüfen. Stellt sich dabei die Mängelrüge des Kunden als unbegründet heraus, ist der Kunde verpflichtet, der ISBE den durch die Überprüfung entstehenden Aufwand zu ersetzen.
- Der Kunde soll den gerügten Mangel so genau wie möglich beschreiben und er hat, soweit möglich und zumutbar, die zur Überprüfung des Mangels erforderlichen Unterlagen und Informationen der ISBE zur Verfügung zu stellen.
- Alle Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Software und der Installation verjähren ein Jahr nach Abschluss der Installationsarbeiten. Dies gilt dann nicht, wenn die ISBE den Mangel durch vorsätzliches Verhalten verursacht oder ausnahmsweise ausdrücklich eine Garantie für die Fehlerlosigkeit der Software übernommen hat.
- Die Parteien sind sich darüber einig, dass die ISBE für Mängel der Fremdsoftware nicht haftet und deshalb Gewährleistungsansprüche betreffend diese Fremdsoftware nur gegenüber dem Hersteller bestehen.
§ 4 Softwarewartung und –pflege
- Im Rahmen eines Vertrages zur Softwarewartung- und pflege stellt die ISBE regelmäßig neue Hauptversionen der von ISBE entwickelten Software auf dem neuesten Entwicklungsstand zur Verfügung. Bei Bedarf stellt die ISBE Kunden auch Service- und/oder Pflegeversionen zur aktuellen Hauptversion zur Verfügung. Über diesen Updateservice werden alle Kunden per Newsletter und ggf. unter Mitteilung der individuellen Zugangsdaten informiert.
- Die Softwarewartung beinhaltet:
- Zugriff auf das ISBE Software-Portal mit Möglichkeiten zum Download
- Bei kundenspezifischer Software Zugriff auf den passwortgeschützten Bereich der ISBE Software-Portale mit Möglichkeiten zum Download
- Zugriff auf ältere Versionen der Software
- Kostenfreie Bereitstellung von Softwareanpassungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften und kleiner Software-Erweiterungen (Updates, nicht Upgrades).
Nicht enthaltene Leistungen sind z.B. Hotline-Service, Vor-Ort-Service, Hilfestellung bei der Software-Konfiguration, Beratung bei Einsatz der Software auf anderer Hardware oder unter einem anderen Betriebssystem, Wartungs- oder Beratungsleistungen nach Eingriff des Kunden in den Programmcode (z.B. Add-Ins) oder Wartungs- oder Beratungsleistungen hinsichtlich der Zusammenarbeit der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Programmen, die nicht Gegenstand des Vertrages mit ISBE sind.
- Zur Nutzung des Softwarewartungs- und -pflegeangebots der ISBE ist ein Internetanschluss notwendig. Dieser ist vom Kunden selbst auf eigene Kosten her- und sicherzustellen.
- Der Kunde wird ISBE auf Anforderung vollständige Informationen über die Konfiguration und Topologie seiner Computersysteme und Netzwerke geben.
- Der Kunde haftet für die Nutzung und den eventuellen Missbrauch von Zugangsdaten, die er von ISBE erhält.
- Die Vergütung der ISBE für die Softwarewartungs- und -pflegeleistungen ist vom Kunden (kalender)jährlich im Voraus zu entrichten. Solange der Kunde die Vergütung für das laufende Jahr nicht bezahlt hat, ist die ISBE berechtigt, die vertraglichen Leistungen zurückzuhalten.
- Das Anpassen, Speichern, Sichern oder Verändern von Fremdsoftware nach Einspielen neuer Programmversionen oder Änderungen oder Ergänzungen der unterstützten Programme obliegt alleine dem Kunden. ISBE übernimmt keine Verantwortung für die Pflege oder Sicherung der individuellen Daten des Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die eigenen individuell erstellten Daten regelmäßig zu sichern, insbesondere vor jeder Änderung oder Ergänzung der überlassenen Programme. ISBE empfiehlt ihren Kunden, ihre Daten mindestens im 24-stündi- gen Rhythmus zu sichern. ISBE haftet nicht für eventuellen Datenverlust.
- Der Vertrag über die Softwarewartung und -pflege hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich von einer Vertragspartei gekündigt wird.
- Keine Partei ist berechtigt, die aus dem Vertrag über die Softwarewartung und –pflege folgenden Rechte und Pflichten, ohne die Zustimmung der anderen Partei, die nicht gegen Treu und Glauben verweigert werden darf, an einen Dritte abzutreten. Die ISBE ist jedoch berechtigt, einen Subunternehmer in die Erbringung der Softwarewartungs- und pflegeleistungen einzuschalten.
§ 5 Fälligkeit
- Die in Rechnung gestellten Entgelte sind ohne Abzug sofort, das heißt innerhalb von sechs Werktagen nach Rechnungseingang zahlbar. Auf alle erbrachten Leistungen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
§ 6 Haftung der ISBE
- Die Haftung der ISBE wegen der leicht fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung von Vertragspflichten – auch durch gesetzliche Vertreter und Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen – ist die Haftung der ISBE auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, jedoch höchstens auf einen Betrag von EUR 50.000,00 je Schadensereignis, beschränkt. Die ISBE haftet jedoch unbeschränkt für schuldhaft von ISBE-Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden des Kunden an Leib, Leben und Gesundheit sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
- Die ISBE haftet nicht für reine Vermögensschäden, mittelbare Schäden und für Folgeschäden wie z.B. entgangener Gewinn, unterbliebene Einsparungen, Produktionsausfall oder entgangene Nutzungen.
- Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Anfertigung von Datensicherungen eingetreten wäre.
- Andere oder weitergehende als die in diesem Vertrag ausdrücklich genannten Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
- Die Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach Entstehen des Anspruches, spätestens aber ein Jahr nach Beendigung dieses Vertrages, es sei denn die Schadenersatzansprüche beruhen auf vorsätzlichen oder arglistigen Verhalten.
§ 7 Geheimhaltungspflicht
- Beide Parteien werden die ihnen im Rahmen der Vertragsabwicklung bekanntgewordenen Informationen über den anderen Vertragspartner vertraulich behandeln und Dritten nicht zugänglich machen, soweit dies zur Vertragserfüllung nicht erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere die von der ISBE verwendeten Methoden und Verfahren sowie die Software betreffende Dokumentationen, Materialien und sonstige Unterlagen. Beide Parteien werden ihre Mitarbeiter zu einer entsprechenden Vertraulichkeit verpflichten.
- Die ISBE kann den Namen des Kunden zu Marketingzwecken in eine Referenzliste aufnehmen und bekanntgeben, dass eine Geschäftsbeziehung zu ihm besteht sowie, dass dieser Vertrag mit dem Kunden geschlossen wurde. Alle sonstigen Werbehinweise bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden.
§ 8 Sonstiges
- Auf den Vertrag der Parteien finden ausschließlich die hier niedergelegten Vertragsbedingungen Anwendung. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
- Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien sind dann verpflichtet, eine zulässige, der unwirksamen Regelung möglichst nahekommende Klausel zu vereinbaren.
- Für alle Ansprüche aufgrund dieses Vertrages gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertragsverhältnisses ist Stuttgart. Die ISBE ist aber auch berechtigt, Klagen am Sitz des Kunden zu erheben.